Rauchmelder

In Deutschland kommen jährlich ca. 350 Menschen als Folge von Bränden ums Leben. Jedoch ist die Todesursache meist nicht die direkte Flammeneinwirkung, sondern der Erstickungstod durch Brandrauch. 70% aller Brände bei denen Menschen getötet werden, entstehen nachts im privaten Wohnbereich. Der menschliche Geruchssinn ist beim Schlafen „ausgeschaltet“ und kann somit die gefährlichen Brandgase in der Wohnung nicht wahrnehmen. Der Betroffene wird somit im Schlaf von der tödlichen Gefahr überrascht. Hier helfen Rauchwarnmelder, durch ein lautes akustisches Signal werden Bewohner rechtzeitig alarmiert und können die Wohnung noch verlassen.

Wie funktioniert ein Rauchmelder?

Im Innern des Melders wird ein Lichtstrahl auf einen Reflektor gesendet. Wird dieser durch Rauch unterbrochen, so wird ein Alarm in Form eines akustischen Signals (meistens ein Pfeifton) ausgelöst. Es gibt auch Melder, die auf Wärme reagieren, diese eignen sich besonders für Räume mit Dampfbildung, z.B. Küche, um dort Fehlalarme zu verhindern. Wenn die Batterie zur Neige geht, warnen die Geräte ebenfalls mit einem kleinen Pfeifton.

Manche Hersteller bieten Melder mit weiteren Funktionen wie z.B. CO / CO2 Warner oder auch die Möglichkeit Rauchmelder zu vernetzen. Damit ist es möglich, einen Alarm, den ein einzelner Melder registriert hat, an allen Geräten zu signalisieren.

Rauchwarnmelder und Rauchmelder

Ja, richtig gelesen, hier gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied. Rauchmelder sind die Geräte, die an eine Brandmeldeanlage angeschlossen sind. Diese Brandmeldeanlage alarmiert im Alarmfall dann in der Regel automatisch die Feuerwehr. Anders die Rauchwarnmelder für den Privatgebrauch: Hier wird keine Feuerwehr automatisch alarmiert, es erfolgt lediglich der akustische Alarm. Die Feuerwehr muss dann in Brandfall noch alarmiert werden über den Notruf 112

Gibt es eine Rauchwarnmelder Pflicht?

Ja, die gibt es. Seit dem 1.1.2018 ist es in Bayern Vorschrift, gemäß Art 46 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung in Privathaushalten Rauchwarnmelder anzubringen. Für gewerbliche Einrichtungen gelten andere Vorschriften.

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Wo soll ich Rauchwarnmelder anbringen?

Rauchwarnmelder Position.jpg

Auf was muss ich achten?

DIN EN 14604 und CE Zeichen: Diese europäische Produktnorm legt die Mindestanforderungen für Rauchmelder fest und ist Grundlage für die CE-Kennzeichnung.

VdS Zertifizierung: Es ist wichtig, dass der Rauchmelder ihrer Wahl das sogenannte VdS-Siegel trägt.

Qualitätszeichen "Q": Das "Q" ist ein unabhängiges, etabliertes Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen. Das Qualitätszeichen bietet ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit. Dieses Siegel ist kein „Muss“, aber eine ausdrückliche Empfehlung.

Wie die Melder zu prüfen sind, steht in den Herstellerangaben. Jedoch sollten sie einmal pro Jahr über die Prüftaste auf dem Gerät auf einwandfreie Funktion getestet werden.

Weitergehende Informationen

Rauchmelder retten Leben - das Infoportal für Verbraucher & Fachberater (rauchmelder-lebensretter.de)